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PEPPOL-EN16931-R020

Elektronische Adresse des Verkäufers fehlt

PEPPOL-EN16931-R020 stammt aus den offiziellen E-Rechnungs-Regelwerken. Diese Seite erklärt, was die Regel prüft, warum Rechnungen daran scheitern und welche konkrete Änderung das Dokument bestehen lässt.

Gilt für: Peppol BIS 3.0

Zugehörige Felder: BT-34

Warum dieser Fehler auftritt

Peppol verlangt die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34), damit der Empfänger über das Netzwerk antworten kann, etwa mit einer Rechnungsantwort. Das Feld trägt eine schemeID, die angibt, aus welchem Register die Kennung stammt; ein fehlendes oder unbekanntes Schema löst dieselbe Regelfamilie aus.

So beheben Sie den Fehler

Ergänzen Sie die EndpointID des Verkäufers mit schemeID (BT-34), z. B. 9930:DE123456789.

Beispiel

Abgelehnt

<cac:AccountingSupplierParty>
  <cac:Party>
    <!-- no EndpointID -->
  </cac:Party>
</cac:AccountingSupplierParty>

Akzeptiert

<cac:AccountingSupplierParty>
  <cac:Party>
    <cbc:EndpointID schemeID="0106">12345678</cbc:EndpointID>
  </cac:Party>
</cac:AccountingSupplierParty>
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