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PEPPOL-EN16931-R010

Elektronische Adresse des Käufers fehlt

PEPPOL-EN16931-R010 stammt aus den offiziellen E-Rechnungs-Regelwerken. Diese Seite erklärt, was die Regel prüft, warum Rechnungen daran scheitern und welche konkrete Änderung das Dokument bestehen lässt.

Gilt für: Peppol BIS 3.0

Zugehörige Felder: BT-49

Warum dieser Fehler auftritt

Im Peppol-Netzwerk ist die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) die Zustelladresse: Ohne sie kann das Netzwerk das Dokument nicht zustellen. Im reinen EN 16931 ist das Feld optional, deshalb kann eine EN-16931-konforme Rechnung an der Peppol-Regel trotzdem scheitern.

So beheben Sie den Fehler

Ergänzen Sie die EndpointID des Käufers mit schemeID (BT-49), z. B. 0204:991234567.

Beispiel

Abgelehnt

<cac:AccountingCustomerParty>
  <cac:Party>
    <!-- no EndpointID -->
  </cac:Party>
</cac:AccountingCustomerParty>

Akzeptiert

<cac:AccountingCustomerParty>
  <cac:Party>
    <cbc:EndpointID schemeID="0106">12345678</cbc:EndpointID>
  </cac:Party>
</cac:AccountingCustomerParty>
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